Triamcinolon-Injektion in Glaskörper: Nachbehandlung privat liqudieren
Inzwischen werden wir (z.B. die Augenärzte) ja deftig von den Patienten für deren Krankheiten in die Mangel genommen: Konkretes Beispiel: Patient mit exsudativer Maculopathie wird an eine Uni geschickt, wo man ihm das entsprechende Präparat ins Auge spritzt. Dies gehört nicht mehr in den EBM (Sachleistungsbereich), deshalb kam auch ein Schreiben der KV, dass das nun alles privat zu liquidieren sei, insbesondere auch die Nachbehandlung. (Keine verfrühte Freude bitte und keine verfrühte Hoffnung, dass dies nun das Ende des Sachleistungsprinzips und der lang ersehnte Beginn der Direktabrechnung sei). Der Patient versuchen zuerst mal, die bezahlten Kröten von seiner Kasse zu bekommen (Ergebnisse stehen derzeit aus, mich würde nicht wundern, wenn die Kassen zahlten und das dann wieder von unserem Honorar abziehen, wie denn sonst, denn wir standen in der Vergangenheit prinzipiell für den medizinischen Fortschritt mit unserer gesamten Habe gerade). Jeder Patient hat eine andere Ausrede bis zu dem Punkte, dass er eigentlich als Gratis-Draufgabe für die Katarakt-OP (zu der ein konkreter Fall gar nicht an eine entsprechende Uni geschickt wurde, weil ich das hier selbst mache und dann auch ambulant billiger als die Uni stationär gemacht hätte, wenn für mich der Zeitpunkt einer klaren Indikation gekommen wäre), Triamcinolon in seinen Glaskörper bekommen habe. Und so geht es dann weiter. Auskünfte der KV, die inzwischen in Bayern dank eines Telefonsystems, das persönliche Kontakte dauerhafter Art zwischen Arzt und Mitarbeitern der KV unterbinden soll (nur noch Call-Systeme, die zu ständig wechselnden "Experten" führen) gehen einfach dahin, dass wir auch ohne eventuelle Unterschrift der Patient deren Kosten für diese Behandlung privat zu liquidieren hätten, und gegebenenfalls durch Mahnverfahren einzutreiben hätten ...