Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat mehrere Bußgelder gegen Beschäftigte im Gesundheitssystem ausgesprochen, weil sie unerlaubt auf Daten anderer zugegriffen haben. Bußgelder gab es auch für E-Mailverkehr mit Gesundheitsdaten ohne entsprechende Sicherung.
Die TSVG-Zuschläge wirken doch, und der entsprechende Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) ist falsch. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Bundesverbands Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ). Der Verband appelliert an die Politik, von der Streichung abzusehen und den BRH-Bericht neu zu bewerten.
Die aktuellen Reformen im Gesundheitswesen müssen Raum für regionale Lösungen lassen. Das fordert der Verband der Arztnetze ADA zu seinem 15-jährigen Bestehen.
Arbeitgeber sollen zu einer elektronischen Arbeitszeiterfassung ihrer Beschäftigten verpflichtet werden. Das sieht ein Referentenentwurf für eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes vor. Er regelt auch Ausnahmen bei Ruhezeiten für Beschäftigte im Gesundheitswesen.