Einigung bei Krankenfahrten in Brandenburg
Die Versicherten der AOK Nordost in Brandenburg können wieder regulär die Fahrdienste für Krankenfahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern in Brandenburg in Anspruch nehmen, denn es gab eine Einigung zwischen AOK Nordost und der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste auf eine Vergütung.