Digitalgesetz macht Krankenkassen zu Leistungserbringern
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) kritisiert den Gesetzentwurf für das Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Die geplanten Befugnisse der Krankenkassen beim Umgang mit Gesundheitsdaten überschritten die Grenzen einer sinnvollen Digitalisierung und stellten die Rollenverteilung im Gesundheitswesen infrage.