Nummer 5035 GOÄ bei zusätzlichen Zielaufnahmen
... Die Berechnung von Skelettteilaufnahmen (Nr. 5035 GOÄ) z.B. für Zielaufnahmen der Patella neben Aufnahmen des Kniegelenkes (Nrn. 5030/5031) oder Lauensteinaufnahmen neben Beckenübersichten (Nr. 5040) wird häufig abgelehnt. Dabei beruft man sich auf den Abrechnungsausschluss in der Anmerkung zu Nr. 5035. Dass der Ausschluss dann, wenn medizinisch notwendig zusätzliche Aufnahmen gemacht werden mussten, unsinnig ist, steht außer Frage. Entsprechend steht im Schreiben des BMG vom 24.9.1997 (AZ 211-03352/97): ...
