Chefarztkündigung wird Fall für den Europäischen Gerichtshof
Als Arbeitgeber genießen die Kirchen Sonderrechte: Es darf nicht gestreikt werden und eine Wiederheirat nach Scheidung kann wie im Fall eine Chefarztes die Kündigung bedeuten. Nun ruft das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof an.