Förderfähige Facharztgruppen in Bayern stehen fest
Nachdem die Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen bereits seit vielen Jahren etabliert ist, können in Bayern nun auch Praxen, die angehende Augenärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Hautärzte weiterbilden, eine monatliche Förderung in Höhe von 4.800 Euro erhalten.