Aut simile Substitution von Röntgenkontrastmitteln ist Eingriff in die Therapiefreiheit
Die Umstellung des Bezugs von Röntgenkontrastmitteln auf eine wirkstoffübergreifende Substitution ist nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ein rechtlich bedenklicher Eingriff in die Therapiefreiheit. Auch die Ärztekammer lehnt diese Regelung der AOK Rheinland/Hamburg ab, da sie Risiken für Patienten mit sich bringe.