Kassen: Richtige Auskünfte bekommt man nur bei schriftlicher Anfrage mit Hinweis auf Rechtsverbindlichkeit
... aber das wissen wir doch seit Jahrzehnten, dass Kassen den Patienten oder auch uns am Telefon sehr oft völlig falsche Auskünfte geben. Dann können sie sich - falls wir klagen - darauf berufen, dass wir das nur falsch verstanden hätten...etc. Richtige Auskünfte bekommt man nur bei schriftlicher Anfrage mit dem Hinweis auf Rechtsverbindlichkeit. Dann würde ich bei einer falschen Auskunft nicht zögern, die Kasse zu...