GOÄ: "überwacht höchstpersönlich" heißt nicht am Telefon
...wenn es im § 4 heißt "überwacht höchstpersönlich" und "ist höchstpersönlich und nicht nur telfonisch während der Analyse anwesend" ist das nicht anders als bei anderen deleghationsfähigen Leistungen auch: er muss so nahe sein, dass er jederzeit eingreifen kann, je nach Art der Leistung direkt (z.B. während eines Belastungs-EKGs) oder innerhalb einer angemessenen Zeit (die auch etwas länger dauern darf, z.B. bei Blutabnahmen)....