ZEKO sieht Ärzte in besonderer Verantwortung
Arzneimittelunternehmen dürfen neue Wirkstoffe bald auch an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen prüfen, zum Beispiel an Alzheimer-Patienten. Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) befürwortet das zwar, weist in einer Stellungnahme allerdings auch auf einige kritische Sachverhalte hin.