"Kann für die Sicherheit meiner Patientendaten nicht garantieren"
Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden datenverarbeitende Einrichtungen dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Bei der Telematik-Infrastruktur kommt die Sache aber nicht in Gang.