„Wir dürfen berufsbedingt an Covid-19 erkranktes medizinisches Personal nicht alleinlassen!“
Wenn sich Ärzte oder medizinisches Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Coronavirus infizieren, besteht die Verpflichtung, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Der änd sprach mit DIVI-Generalsekretär Prof. Felix Walcher darüber.