Hygiene-Maßnahmen und Telefonsprechstunde werden weiterbezahlt
Während die Kassen zu einer Vergütung des Hygiene(mehr)aufwandes in der Praxis gezwungen werden mussten, akzeptieren PKV und Beihilfestellen bei ihren Versicherten noch bis 30. September 2021 die bekannten Honorar-Sonderregelungen.
