Ablehnung einer Corona-Impfung kann grober Behandlungsfehler sein
Rät ein Arzt einem Patienten von einer Corona-Impfung ab, obwohl nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen Impfstoff, Impfempfehlung und Indikation zutreffen, dann geht er ein erhebliches haftungsrechtliches Risiko ein, warnt die Sächsische Landesärztekammer.
© Coloures-Pic /stock.adobe.com