Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.