Die GOP 01436 geht jetzt auch bei einem Videokontakt
Neben der GOP 01436 ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale im selben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt notwendig. Der Bewertungsausschuss hat nun entschieden, dass auch ein Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde zählt.
