KVSH schließt einzelne Anlaufpraxen tageweise
Infolge des Urteils des BSG zur Sozialversicherungspflicht von Poolärztinnen und -ärzten schließt die KV Schleswig-Holstein Anlaufpraxen im ärztlichen Bereitschaftsdienst tageweise. Die Entscheidung betrifft neun Standorte.
