GOP 01645 – eine oft vergessene Leistung
GKV-Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Operationen. In Verbindung mit konsiliarischen oder telemedizinischen Leistungen kann deren Effekt noch gesteigert werden. Wie, erklärt Dr. Gerd W. Zimmermann.
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