Gleiche Vergütung für mehr als 90 weitere Leistungen
Ab 2025 erhalten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte für 94 weitere medizinische Leistungen die gleiche Vergütung. Aktuell gelten die sogenannten Hybrid-DRG für 244 Eingriffe.
Ab 2025 erhalten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte für 94 weitere medizinische Leistungen die gleiche Vergütung. Aktuell gelten die sogenannten Hybrid-DRG für 244 Eingriffe.