Gericht kippt 30-Minuten-Vorgabe
Der Marburger Bund kann einen Erfolg im Kampf um die Rechte von Ärzten in der Rufbereitschaft verbuchen: Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, ist unzulässig, bestätigte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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