Wer darf Patienten nachbeobachten?
Die KBV will die Nachbeobachtung nach einer Esketamin-Behandlung für weitere Fachgruppen öffnen – darunter Hausärzte und Neurologen. Die Kassen lehnen das ab. Während die KBV ihnen „knallharte Sparpolitik“ vorwirft, hält der GKV-Spitzenverband dagegen: Es gehe um die Sicherheit schwer depressiver Patienten.
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