Gesetz sorgt für Rechtssicherheit bei Notdienst-Ausgestaltung
Mit dem BEEP-Gesetz hat der Bundestag auch beschlossen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Möglichkeiten bei der Ausgestaltung des Notdienstes erhalten sollen. Der Wirbel um die drohende Sozialversicherungspflicht für Poolärztinnen und -ärzte im Notdienst hat damit ein Ende.