Arzt muss 490.000 Euro zahlen, insgesamt drohen 1,24 Millionen
Ein Facharzt für Innere Medizin muss einen Regress von fast 490.000 Euro zahlen, weil er Verordnungen nicht selbst unterschrieben, sondern nur gestempelt hat. Die Sprungrevision blieb am Bundessozialgericht erfolglos. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nannte das Urteil „geradezu absurd und unglaublich“.
