„Alle Regresse konsequent auf Differenzkostenberechnung begrenzen“
Ein Arzt hatte Verordnungen nicht unterschrieben, sondern nur abgestempelt – und muss nun einen Regress von fast 490.000 Euro zahlen: Das Urteil des Bundessozialgerichts in dem Fall macht auch am Freitag noch Schlagzeilen. Die KVBW fordert ein Umdenken vom Gesetzgeber.