Urteil: Keine automatische Teilnahme am Nachfolgevertrag
Ärztinnen und Ärzte, die in den früheren HzV-Vertrag der AOK Bayern eingeschrieben waren, nehmen nicht automatisch am Nachfolgevertrag teil. Das hat das Sozialgericht München (Az.: S 28 KA 293/20) entschieden. Demnach darf ihnen das KV-Honorar nicht einfach um die HzV-Patienten gekürzt werden.
