SpiFa warnt:

„Ambulantisierung wird ausgebremst“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) schlägt vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss Alarm: Eine kurzfristig eingebrachte Änderung der Hybrid-DRG soll 2027 die Vergütung davon abhängig machen, ob ein Patient nach einem Eingriff im Krankenhaus übernachtet. Der Fachärzteverband befürchtet, dass damit ausgerechnet stationäre Behandlungen finanziell attraktiver werden könnten.

©SpiFa Weinhart skizzert die Folgen: "„Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG."

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) warnt vor einem Rückschritt bei der Ambulantisierung. Anlass ist ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, der am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten werden soll. Die geplante Regelung betrifft die Hybrid-DRG und soll bereits zum 1. Januar 2027 greifen.

Bislang besteht der Grundgedanke der Hybrid-DRG darin, ausgewählte Behandlungen mit einer einheitlichen Fallpauschale zu vergüten – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Damit soll der finanzielle Anreiz entfallen, Patienten allein wegen unterschiedlicher Vergütungssysteme stationär aufzunehmen.

Für 2027 wollen die Koalitionsfraktionen von diesem Prinzip teilweise abweichen.

Ohne Übernachtung soll 2027 nach EBM vergütet werden

Der Änderungsantrag sieht einen neuen Absatz 6 in Paragraf 115f SGB V vor. Danach sollen Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog, die ohne Übernachtung erbracht werden, 2027 nicht mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale, sondern vollständig mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden. Das soll sowohl für Vertragsärzte als auch für Krankenhäuser gelten.

Im Änderungsantrag heißt es, die Leistung sei „ausschließlich mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung“ zu vergüten, wenn sie ohne Übernachtung erbracht werde. Für Sachkosten sind ergänzende Regelungen vorgesehen.

Anders sieht es aus, wenn der Patient mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleibt. In der Gesetzesbegründung stellen CDU/CSU und SPD ausdrücklich klar, dass dann die bisherige Regelung fortgelten soll: Die Behandlung wird weiterhin mit der kalkulierten Hybrid-DRG-Fallpauschale vergütet.

Damit entstehen 2027 für dieselbe dem Hybrid-DRG-Katalog zugeordnete Leistung zwei unterschiedliche Vergütungswege: Ohne Übernachtung gilt die regionale Euro-Gebührenordnung, mit Übernachtung die Hybrid-DRG-Fallpauschale.

SpiFa sieht falschen finanziellen Anreiz

Genau daran entzündet sich die Kritik des SpiFa. Wenn die Hybrid-DRG höher ausfällt als die Vergütung nach der Euro-Gebührenordnung, könne für Krankenhäuser ein wirtschaftlicher Anreiz entstehen, Patienten über Nacht aufzunehmen, argumentiert der Verband.

„Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG. Wer sie stationär über Nacht behandelt, behält die Fallpauschale“, kritisiert SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart. Damit werde Krankenhausbehandlung finanziell belohnt und die Ambulantisierung ausgebremst.

Der Verband warnt vor vermeidbaren Krankenhausübernachtungen, zusätzlichen Belastungen für Patienten und höheren Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzliche Übernachtungen würden zudem Betten und Pflegepersonal binden, die für tatsächlich stationär behandlungsbedürftige Patienten benötigt würden.

Für die niedergelassenen Fachärzte sieht der SpiFa ein weiteres Problem: Von ihnen werde erwartet, zusätzliche Eingriffe aus den Krankenhäusern zu übernehmen und dafür in Personal, Räume und Technik zu investieren. Gleichzeitig werde mit der geplanten Regelung die wirtschaftliche Grundlage für die ambulante Leistungserbringung verschlechtert.

Koalition will Einsparungen aus der Ambulantisierung realisieren

Die Koalitionsfraktionen begründen die Neuregelung anders. Hybrid-DRG seien eingeführt worden, um die Ambulantisierung zu fördern. Im vierten Jahr nach ihrer Einführung sollten nun die damit verbundenen Einsparungen realisiert werden.

Die Gesetzesbegründung lässt dabei keinen Zweifel daran, dass die unterschiedliche Vergütung beabsichtigt ist. Eine Leistung aus dem Hybrid-DRG-Katalog soll 2027 entweder nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden, wenn sie ohne Übernachtung erfolgt, oder über die Hybrid-DRG-Fallpauschale, wenn eine Übernachtung stattfindet. Eine Abrechnung als reguläre stationäre aG-DRG soll dagegen ausgeschlossen bleiben.

Für Vertragsärzte ist dabei wichtig: Die Vergütung dieser Leistungen nach der regionalen Euro-Gebührenordnung soll weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgen. Sie wäre damit extrabudgetär. Auch Leistungen des ambulanten Operierens, die bereits seit 2026 extrabudgetär vergütet werden, sollen nach dem Änderungsantrag außerhalb der MGV bleiben.

Hybrid-DRG sollen 2028 praktisch ganz verschwinden

Die geplante Übergangsregelung für 2027 ist Teil eines größeren Systemwechsels. Der Änderungsantrag sieht vor, Paragraf 115f SGB V zum 1. Januar 2028 vollständig zu streichen. Damit würde die spezielle sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRG nach nur wenigen Jahren wieder abgeschafft.

An ihre Stelle sollen für entsprechende Krankenhausbehandlungen die im Zuge der Krankenhausreform vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen treten. In der Begründung heißt es, diese sollten gezielt die Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Krankenhausbehandlungen fördern. Für 2027 ist die unterschiedliche Vergütung nach dem Kriterium Übernachtung damit als Übergangslösung vorgesehen.

Der SpiFa fordert dagegen, die Sonderregelung für 2027 zu streichen und am Prinzip einer einheitlichen Vergütung festzuhalten. Einsparungen sollten nach Auffassung des Verbandes dadurch erzielt werden, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden – nicht dadurch, ambulant erbrachte Leistungen niedriger zu vergüten.

AOK-Bundesverband findet Abschaffung der Hybrid-DRG richtig

Aus dem Lager der Krankenkassen kommt Zuspruch für die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG und den Umstieg auf ein neues System. Dieser Schritt sei „konsequent und folgerichtig“, sagte AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann am Montag. Und weiter: „Die bisherige sektorengleiche Vergütung hat insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu teils deutlich überhöhten Vergütungen und damit zu finanziellen Fehlanreizen geführt, ohne dass dem ein entsprechender Versorgungs-Mehrwert gegenüberstand. Dass diese Fehlanreize nun beendet werden, ist richtig.“

Generell sieht Reimann das Vorgehen der Bundesregierung jedoch kritisch und spricht von einer „gesetzgeberischen Schaukelbewegung“. Die Änderungen am GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz seien nur deshalb notwendig, weil es zuvor durch Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pharmaunternehmen aufgeweicht worden sei. Außerdem habe die Koalition die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit nicht konsequent aufgegriffen. „So gab es von Anfang an Unwuchten, die nun nachträglich behoben werden müssen.“

Anhörung am Mittwoch

Die Änderungen sind noch nicht beschlossen. Sie gehören zu einem Paket von zwölf Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und zu Folgeregelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich damit in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 7. Oktober, von 16 bis 17.30 Uhr. Die Sitzung wird öffentlich übertragen.

 

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