Orientierungswert steigt um 2,2 Prozent – Gassen: „Kein Jubelergebnis“
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf den Orientierungswert für 2027 geeinigt. Er steigt um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent. Die KBV hatte ursprünglich 4,33 Prozent gefordert, die Kassen boten 0,66 Prozent. KBV-Chef Andreas Gassen spricht denn auch von „wahrlich keinem Jubelergebnis“.
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Für 2027 hat der Bewertungsausschuss den Punktwert von 13,0207 Cent festgesetzt.
Die wochenlangen Honorarverhandlungen für 2027 sind beim Orientierungswert mit einer Einigung zu Ende gegangen. Der Bewertungsausschuss hat den Wert am Mittwoch auf 13,0207 Cent festgesetzt. Aktuell liegt er bei 12,7404 Cent. Damit steigt er zum 1. Januar 2027 um rund 2,2 Prozent.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes entspricht die Einigung einem Honorarplus von 1,1 Milliarden Euro. Insgesamt fließen demnach im kommenden Jahr mehr als 50 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung.
Gassen: „An die äußerste Grenze des Machbaren gegangen“
Die KBV bewertet den Abschluss zurückhaltend. „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Das ist wahrlich kein Jubelergebnis.“ Dass dennoch eine Einigung zustande gekommen sei, zeige, „dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt“. Die Alternative wäre laut Gassen ein Schiedsspruch mit ungewissem Ausgang gewesen.
Kassen zufrieden
Deutlich positiver fällt die Bewertung der Kassenseite aus. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete die Einigung trotz schwieriger Rahmenbedingungen als „fairen Honoraranstieg“. Der Abschluss sei zudem ein positives Signal dafür, dass die gemeinsame Selbstverwaltung auch in schwierigen Zeiten funktioniere. Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende beim Verband der Ersatzkassen (vdek) zeigte sich zufrieden: „Mit dieser Entscheidung ist die ärztliche Versorgung auch im nächsten Jahr solide finanziert – und dies trotz der sehr angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Zu Beginn der Verhandlungen im August hatten die Positionen noch weit auseinandergelegen. Wie änd Anfang September berichtete, bot der GKV-Spitzenverband zunächst lediglich ein Plus von 0,66 Prozent. Die KBV forderte dagegen 4,33 Prozent. Gassen hatte die Forderung mit der Kosten- und Inflationsentwicklung begründet. Die 4,33 Prozent seien erforderlich, um die Vergütung auf einem stabilen Preisniveau zu halten.
Mit den nun vereinbarten 2,2 Prozent bleibt der Abschluss deutlich unter der ursprünglichen KBV-Forderung. Gleichzeitig fällt das Plus mehr als dreimal so hoch aus wie das zunächst bekannt gewordene Angebot der Krankenkassen.
Hybrid-DRG und ASV sollen künftig berücksichtigt werden
Der aktuelle Beschluss enthält außerdem einen Auftrag an das Institut des Bewertungsausschusses. Es soll bis zum 31. März 2027 das Verfahren zur Ermittlung der Praxiskosten je Leistungsmenge weiterentwickeln. Dabei sollen künftig auch weitere Einnahmen aus Leistungen nach Paragraf 115f SGB V – also insbesondere den Hybrid-DRG – sowie aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach Paragraf 116b SGB V einbezogen werden.
Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Bei seiner jährlichen Anpassung muss der Bewertungsausschuss insbesondere die Entwicklung der für die Praxen relevanten Investitions- und Betriebskosten berücksichtigen. Einbezogen werden außerdem mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven und die Kostendegression bei steigenden Fallzahlen.