Spitzengespräch zum Bürokratieabbau im BMG

"Direkt-Anbindung von Terminservicestellen an die PVS"

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahne geschrieben – und empfing in dieser Woche Vertreter diverser Verbände zu einem Spitzengespräch. Eine erste Roadmap gibt es schon.

©Archiv Warken: "Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen."

Auf Einladung von Warken kamen am Dienstag im Bundesministerium Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen zusammen – und legten ihre Forderungen in Sachen Bürokratieabbau auf den Tisch. Aus dem Ministerium hieß es danach, dass dies ein Auftakt gewesen sei, „um ab nun fortlaufend verzichtbare Pflichten zu streichen, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gefährden“.

Warken krempelte nach dem Treffen verbal auch gleich die Ärmel hoch: „Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen und damit vor allem die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen sind“, so die Ministerin.

Von schon erreichten Erfolgen sprach die CDU-Politikerin mehrfach. Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege seien wichtige Schritte zur Bürokratieentlastung in der Pflege angegangen worden. Auch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) enthielten wichtige Impulse für den Abbau überflüssiger Bürokratie.

Elektronische Überweisung und elektronische Terminvermittlung

Und was kann die Ärzteschaft noch erwarten? Ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Schwerpunktmaßnahmen als Ergebnis des Spitzengesprächs Bürokratieabbau“ erreichte am Dienstag die Redaktionen (Sie finden das Dokument unter dem Text). Darin heißt es, dass die Kommunikation im Gesundheitswesen immer noch zu häufig papierbasiert sei und es aufwändige Medienbrüche gebe. „Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll zukünftig vollständig unter Einsatz der sicheren digitalen E-Mail und Messengerdienste KIM und TI-M erfolgen (GeDIG)“, kündigt das Ministerium in dem Papier an.

Um Versicherte besser durch das komplexe Gesundheitssystem zu lotsen und eine effiziente sowie bedarfsgerechte Vergabe von Terminen zu gewährleisten, sehe der Koalitionsvertrag die Einführung eines Primärversorgungssystems vor. „Eine erfolgreiche, nutzerfreundliche und bürokratiearme Umsetzung muss konsequent auf digitale Verfahren und Prozesse setzen. Sowohl das bisherige papierbasierte Überweisungsverfahren als auch bestehende Prozesse zur Terminvergabe stellen für Versicherte und Leistungserbringer aufwändige Verfahren dar. Durch die Nutzung elektronischer Überweisung und die elektronische Terminbuchung kann der Zugang zur Versorgung und die Vergabe von Terminen erheblich effizienter gestaltet werden“, heißt es aus dem Hause Warken. Die elektronische Überweisung sei Gegenstand des GeDIG, die elektronische Terminvermittlung werde später noch im Primärversorgungsgesetz adressiert.

Das Ministerium kündigt weiter an, dass mit der elektronischen Verordnung von Betäubungsmitteln und dem Verzicht auf komplexe papierbasierte Prozesse „substantielle Entlastungen eintreten“ werden. „Diese betreffen etwa den Verzicht auf den komplexen Prozess der Bereitstellung von Betäubungsmittelrezepten, die Ermöglichung einer digitalen Dokumentation der Verwendung sowie die mit der Digitalisierung einhergehende Vereinfachung einer medienbruchfreien Abrechnung.“ Die Einführung des eBTM-Rezeptes sei bereits für 2025 vorgesehen gewesen. „Das BMG plant, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines elektronischen Betäubungsmittelrezepts durch eine Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nunmehr noch in diesem Jahr zu schaffen.“

Wert legt man in Berlin auch auf die „Direkt-Anbindung von Terminservicestellen an die Terminverwaltung in den Arztpraxen“: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen die Versicherten bei der Suche nach einem Termin. Voraussetzung für eine rasche Terminvergabe sei es, dass den Terminservicestellen von den Arztpraxen freie Termine gemeldet werden. „Bisher pflegen Ärztinnen und Ärzte freie Termine zur Vermittlung durch die Terminservicestellen mit großem Aufwand in die elektronischen Systeme der Terminservicestellen ein. Um eine unmittelbare elektronische Übertragung aus Praxisverwaltungs- oder Kalendersystemen der Arztpraxen zu ermöglichen, wird die verbindliche Integration einer Schnittstelle in die Systeme der Arztpraxen vorgesehen“, heißt es weiter.

Ziel sei auch ein „digitales Handzeichen“ im Gesundheitswesen. Bei Leistungserbringern führten papierbasierte Signatur- und Bestätigungsprozesse zu ineffizienten Arbeitsabläufen. Leistungsnachweise, Einweisungen, Lieferbestätigungen und Dokumentationen würden häufig manuell erfasst, ausgedruckt, von Hand unterschrieben und anschließend erneut digitalisiert oder übertragen. „Handschriftliche Handzeichen werden durch ein digitales Handzeichen ersetzt, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Medienbrüche zu vermeiden“, kündigt das Ministerium an.

Auch die längst vergessen geglaubte Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen taucht in dem Papier wieder auf: Allerdings wird in dem Punkt noch nicht von einem konkreten Gesetz gesprochen. Der Koalitionsvertrag sehe allerdings die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärzte und für andere Leistungserbringer vor, heißt es. So werde ein Ausgleich zwischen den entstehenden bürokratischen Aufwänden und dem wirtschaftlichen Nutzen der Prüfung geschaffen. Wann das der Fall sein soll. Lässt das Ministerium jedoch offen.

Wofür steht der änd?

Kostenlos registrieren
(Nur für Ärztinnen/Ärzte)
änd Logo  Unser Politik-Editorial
änd Logo  Unser Medizin-Editorial