Spargesetz

KBV warnt vor „Loch von zusätzlich rund 300 Millionen Euro“

Mit den Änderungsanträgen in letzter Minute ist das GKV-Spargesetz nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht verbessert worden. Im Gegenteil: Es tut sich ein neues Millionenloch auf, warnt die Körperschaft. Es sei „alles noch schlimmer geworden“.

©Archiv Der KBV-Vorstand (hier der Vorsitzende Dr. Andreas Gassen) sieht grobe handwerkliche Fehler in dem Gesetz.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist heute vom Bundestag beschlossen worden. Anschließend geht es in den Bundesrat, der sich ebenfalls damit beschäftigen will. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, allerdings kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss einschalten (der änd wird berichten).

Die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner warnten am Freitag in Berlin: „Der Gesetzentwurf, den der Bundestag heute beschließen soll, strotzt insbesondere durch die nachgelegten Änderungsanträge vor gravierenden handwerklichen Fehlern und juristisch wackeligen Regelungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch einmal zusätzlich verschlechtern werden. So werden die Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunde nicht vollständig in die sogenannte Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Dadurch entsteht ein finanzielles ‚Loch‘ von zusätzlich rund 300 Millionen Euro.“

Dies sei eine enorme Summe, die ohne Sachgrund der Patientenversorgung entzogen werde – und das ausschließlich deshalb, weil im Bundesgesundheitsministerium (BMG) handwerklich schlecht gearbeitet worden sei. „Wir hatten das BMG auf diesen Fehler ausdrücklich hingewiesen“, ärgert sich der KBV-Vorstand in der Stellungnahme.

Ein weiterer grober Fehler ist der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie. Damit ignoriert oder vergisst das BMG die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es ist also alles noch einmal schlimmer geworden. Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind jetzt erst recht überproportional hoch.“

Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Gesetz trifft Praxen und Patienten hart

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sprach in einer Erklärung vom Freitag von einem „inhaltlich und handwerklich katastrophal schlechten Gesetz“. Es hätte deutlich bessere Alternativen zum Sparen gegeben, als das, was die Ministerin nun durch das Parlament gepeitscht habe, betonten die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier in der Stellungnahme.

„Die Folgen werden nicht nur unsere hausärztlichen Praxen, sondern alle 74 Millionen GKV-Versicherte konkret zu spüren bekommen. Auch die Länder sind in der Verantwortung, denn es sind auch ihre Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund dieses Gesetzes nicht mehr vernünftig versorgt werden können, und Praxen in ihren Regionen, die nicht nachbesetzt werden.“

Bis zuletzt habe der Verband dafür gekämpft, dass zumindest „die schlimmsten Kahlschläge für unsere Praxen und die hausärztliche Versorgung noch verhindert werden“. Die Patientinnen und Patienten hätten in den vergangenen Wochen hunderttausende E-Mails an ihre Bundestagsabgeordneten geschrieben. „Gesundheitsministerin Nina Warken hat jedoch überhaupt kein Interesse daran gezeigt, die hausärztliche Versorgung in der gewohnten Qualität zu erhalten, und damit auch das Votum von unzähligen Patientinnen und Patienten ignoriert. Ihre Verantwortung ist es jetzt, den Menschen zu erklären, dass sie in Zukunft länger auf Termine warten müssen, dass die Praxen weniger Zeit für sie haben und dass leider auch viele ohne hausärztliche Versorgung dastehen werden. Über diese Fakten werden wir unsere Patientinnen und Patienten auch in Zukunft in den Wartezimmern informieren“, so Buhlinger-Göpfarth. 

Blumenthal-Beier ergänzte: „Besonders hart treffen die Versorgungsbremse für die HZV sowie die teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung die hausärztlichen Praxen. Diese Maßnahmen stehen auch im starken Kontrast zu den zukünftigen Reformvorhaben der Bundesregierung. Diese wahllosen Kürzungen sind Gift für die zukünftigen, dringend notwendigen Strukturreformen – insbesondere für das geplante Primärversorgungssystem, denn dafür braucht die Ministerin starke hausärztliche Praxen! Wenn sie glaubt, dass die Praxen diese Kürzungen kommentarlos schlucken und trotzdem immer mehr Aufgaben übernehmen, dann täuscht sie sich. Wir werden auch in Zukunft alles tun, um unsere Patientinnen und Patienten zu versorgen, aber wir können nicht mit immer weniger Ressourcen immer mehr Aufgaben übernehmen. Das gilt nicht nur für das Primärversorgungssystem, sondern zum Beispiel auch für das Notfallgesetz.“

©änd Reinhardt forderte, die Strukturreformen nun schnell anzugehen.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, warnte, dass das Gesetz die Ausgangslage für notwendige Strukturreformen im Gesundheitswesen verschlechtere. „Trotzdem müssen diese Reformen nun angegangen werden.“ Dazu gehöre der Aufbau eines Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessere.

Reinhardt forderte zudem einen echten Neustart in der Präventionspolitik. „Wenn wir die großen Volkskrankheiten unserer Zeit, etwa Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas oder COPD, wirksam eindämmen, verhindern wir millionenfaches Leid und entlasten die gesetzliche Krankenversicherung und die gesamte Volkswirtschaft um Milliardenbeträge.“

Der BÄK-Präsident appellierte an die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit, dass diese in ihrem für Herbst angekündigten zweiten Gutachten diese Themen aufgreife. „Sie sollte aber ausdrücklich auch die mittel- und langfristigen Folgewirkungen gesundheitspolitischer Reformen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Frage nach den Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes“, sagte Reinhardt.

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