Gewalt in Praxen

Bundesregierung will Angriffe auf Ärzte härter bestrafen

Wer Ärzte oder Praxismitarbeitende während ihrer Arbeit tätlich angreift, soll künftig härter bestraft werden. Die Bundesregierung will den besonderen strafrechtlichen Schutz, der bislang vor allem für medizinisches Personal in Notaufnahmen und im ärztlichen Notdienst gilt, auf den gesamten Berufsalltag ausweiten. Der Gesetzentwurf nimmt damit ausdrücklich auch niedergelassene Ärzte und ihre Teams in den Blick.

©Studio Romantic /stock.adobe.com Konkret soll der Schutz in Paragraf 323c Strafgesetzbuch verankert werden. Wer einen Arzt, einen Angehörigen eines anderen erfassten Heilberufs oder dessen Mitarbeitende bei der beruflichen Tätigkeit tätlich angreift, muss nach dem Entwurf mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen.

Ärzte und ihre Praxisteams sollen künftig unabhängig davon besonders strafrechtlich geschützt werden, wo sie arbeiten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Damit würde der besondere Schutz erstmals ausdrücklich auch für Übergriffe im normalen Praxisalltag gelten.

Bislang greifen die entsprechenden besonderen Strafvorschriften bei medizinischem Personal nur, wenn Betroffene im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten. Diese Begrenzung will die Bundesregierung aufheben. Künftig sollen Angehörige staatlich geregelter Heilberufe sowie ihre berufsmäßigen Mitarbeitenden bei ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit erfasst werden. In der Begründung nennt die Bundesregierung ausdrücklich Ärzte „unabhängig von deren Tätigkeitsort“ sowie deren Mitarbeitende.

Bis zu zehn Jahre Haft in besonders schweren Fällen

Konkret soll der Schutz in Paragraf 323c Strafgesetzbuch verankert werden. Wer einen Arzt, einen Angehörigen eines anderen erfassten Heilberufs oder dessen Mitarbeitende bei der beruflichen Tätigkeit tätlich angreift, muss nach dem Entwurf mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren rechnen.

Für besonders schwere Fälle sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vor. Dazu können beispielsweise Angriffe mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug, gemeinschaftlich begangene Taten oder Übergriffe gehören, bei denen das Opfer in Lebensgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gerät. Auch ein hinterlistiger Überfall soll als besonders schwerer Fall gelten. Für minder schwere Fälle sieht der Entwurf drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründet die Verschärfung mit zunehmenden Übergriffen auf Beschäftigte, die für das Gemeinwesen wichtige Aufgaben übernehmen. „Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, erklärte sie. Übergriffe unter anderem auf Beschäftigte „in Kliniken und Praxen“ nähmen zu. Deshalb wolle die Bundesregierung mehr Berufsgruppen besonders schützen und Angriffe härter bestrafen.

Bundesregierung verweist auf Gewalt in Praxen

Dass der Gesetzentwurf ausdrücklich den Praxisalltag einbezieht, begründet die Bundesregierung auch mit Erfahrungen aus der ambulanten Versorgung. Sie verweist dabei auf eine KBV-Befragung aus dem Jahr 2024, an der mehr als 7.500 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende teilnahmen. 43 Prozent der Befragten gaben demnach an, in den vorangegangenen fünf Jahren körperliche Gewalt während ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt zu haben. Von diesen Betroffenen berichteten 60 Prozent von einem entsprechenden Erlebnis im Jahr 2023.

Die Bundesregierung leitet daraus einen besonderen Schutzbedarf ab. Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe seien gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden „für unser Gemeinwesen von besonderer Bedeutung“ und sollten deshalb einen entsprechenden strafrechtlichen Schutz erhalten.

Nicht nur Ärzte selbst sollen geschützt werden

Der Entwurf beschränkt den Schutz dabei nicht auf Ärzte. Er soll auch Angehörige anderer Heilberufe und die Menschen erfassen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich fest, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien und deshalb in den Schutzbereich aufgenommen werden sollen. Damit könnten künftig beispielsweise auch tätliche Angriffe auf MFA während ihrer Arbeit unter die verschärften Vorschriften fallen.

Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren in den Bundestag.

©änd Reinhardt ist überzeugt: Eine Verschärfung des Strafrechts allein reicht nicht aus.

Bundesärztekammer fordert zusätzlich niedrigschwelliges Meldesystem

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte am Mittwoch den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Positiv bewertet sie insbesondere, dass der besondere strafrechtliche Schutz künftig für alle Angehörigen der Heilberufe bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gelten soll und bei tätlichen Angriffen höhere Mindeststrafen vorgesehen sind.

„Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen helfen Menschen in schwierigen und oftmals hochbelastenden Situationen. Sie müssen ihre Arbeit ausüben können, ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden“, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in Berlin. Wer medizinisches Personal angreife, gefährde nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Eine Verschärfung des Strafrechts allein reicht aus Sicht der Bundesärztekammer allerdings nicht aus. Reinhardt fordert, die Strafverfolgungsbehörden ausreichend auszustatten und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger zu gestalten. Zudem spricht sich die BÄK für ein bundesweit einheitliches Meldesystem für Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen aus.

An einem entsprechenden Meldetool arbeitet die Bundesärztekammer nach eigenen Angaben bereits. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen darüber Gewalterfahrungen auch anonym melden können. Ziel sei es, Übergriffe systematisch zu erfassen und damit eine belastbare Grundlage für Präventions- und Schutzmaßnahmen zu schaffen.

Zur Dimension des Problems verweist die BÄK auf eine Anfang 2026 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Ärzteblattes. Demnach gaben 66 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte an, im beruflichen Kontext bereits Gewalt erlebt zu haben; 56 Prozent berichteten von einer Zunahme. In der ambulanten Versorgung seien insbesondere Anmeldungen und Wartebereiche betroffen, im stationären Bereich vor allem die Notaufnahmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nannte die geplante Einführung härterer Strafen für Angriffe auf Niedergelassene oder Praxisteams „folgerichtig“. Entscheidend sei, dass das Schutzversprechen auch umgesetzt werde und die Strafverfolgungsbehörden im Anzeigenfalle konsequent handelten.

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