BVDD kritisiert BMG-Kampagne zu risikoadaptiertem Hautkrebsscreening
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat scharfe Kritik an einer Social-Media-Kampagne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum gesetzlichen Hautkrebsscreening (gHKS) geäußert. Das Ministerium greife mit Aussagen zu einem risikoadaptierten Screening dem laufenden Gesetzgebungsverfahren und der angekündigten Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor, erklärte der Verband.
©BVDD/Mike Auerbach
Das BMG liegt mit seinen LinkedIn-Postings völlig daneben, bemängelt von Kiedrowski.
Auslöser ist ein LinkedIn-Posting des BMG. Darin stellt das Ministerium klar, dass das Hautkrebsscreening nicht abgeschafft werde, kündigt aber zugleich an, dass es "lediglich eine Umstellung auf ein risikobasiertes Screening geben“ soll. Zudem wird argumentiert, dass dadurch wieder mehr Terminkapazitäten in dermatologischen Praxen entstünden.
BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski kritisierte diese Kommunikation in einer aktuellen Presseerklärung scharf. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befinde sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und sehe vor, dass der G-BA das gesetzliche Hautkrebsscreening auf Grundlage des aktuellen medizinischen Erkenntnisstands überprüfe. Dabei solle auch ein risikobasiertes Screening sowie eine Anpassung der Untersuchungsintervalle bewertet werden. Ein Beschluss des G-BA sei bis Ende 2027 vorgesehen.
„Für das BMG scheint das Gesetz bereits in Kraft getreten zu sein und das Ergebnis des G-BA vorzuliegen“, moniert von Kiedrowski. Der Verband wirft dem Ministerium vor, mit der Kampagne Einfluss auf die Beratungen des Selbstverwaltungsgremiums zu nehmen.
Auch die Aussage zu möglichen zusätzlichen Terminkapazitäten hält der BVDD für fachlich nicht haltbar. Das gesetzliche Hautkrebsscreening sei eine unbudgetierte Präventionsleistung, während kurative dermatologische Leistungen budgetiert würden. „Dies sind, liebes BMG, keine kommunizierenden Röhren“, erklärte von Kiedrowski. Ein Plus an verfügbaren Terminen entstehe aus Sicht des Verbandes nicht durch eine Einschränkung des Screenings.
Zudem verweist der BVDD auf die geltenden Ausgabenbegrenzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungsausweitungen seien nach den gesetzlichen Vorgaben begrenzt. Nach Einschätzung des Verbandes könnten deshalb künftig eher weniger als mehr Termine in dermatologischen Praxen zur Verfügung stehen.
Auch weist von Kiedrowski darauf hin, dass das Argument der steigenden Terminkapazität in den dermatologischen Praxen bei einer Beschränkung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings regelmäßig von Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vorgebracht werde, um das gesetzliche Hautkrebsscreening aus ökonomischen Eigeninteressen zunehmend in den hausärztlichen Bereich zu verlagern. „Insofern trägt das aktuelle Posting des BMG ganz deutlich die Handschrift der DEGAM, was die Frage nach der notwendigen Neutralität und Unabhängigkeit bei der Bewertung komplexer Versorgungsstrukturen aufwirft“, betont von Kiedrowski.
Mit Blick auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erneuerte der Verband seine Forderung nach einer vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund. Insbesondere bei den Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende bestehe aus Sicht des BVDD eine erhebliche Finanzierungslücke. „Solange Steuergelder in eine mehr als fragwürdige und irreführende Social-Media-Kampagne gesteckt werden, sollte Politik parallel darüber nachdenken, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds deutlich zu erhöhen“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.