Hausarzt-Entbudgetierung wirkt – doch Spargesetz könnte Effekt schmälern

Wie gewonnen, so zerronnen?

Die Entbudgetierung hat die Honorarsituation der Hausärzte in einigen Regionen zum Teil deutlich verbessert. Die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen für das vierte Quartal 2025 zeigen allerdings große regionale Unterschiede. Zugleich warnen die KVen, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den gerade erst gewonnenen finanziellen Spielraum wieder einengen könnte.

©mrmohock/stock.adobe.com Die Entbudgetierung hat die hausärztlichen Honorare in mehreren KV-Bezirken steigen lassen. Wie stark das Plus ausfällt, unterscheidet sich jedoch deutlich.

Seit dem vierten Quartal 2025 müssen die Krankenkassen weite Teile der hausärztlichen Leistungen vollständig vergüten. Wie stark sich das auf die Honorare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie stark die KVen diese Leistungen zuvor quotieren mussten. Wo die Auszahlungsquoten niedrig waren, schließt die Entbudgetierung nun eine spürbare Vergütungslücke. Wo die Leistungen bereits weitgehend vollständig bezahlt wurden, fällt der Effekt kleiner aus.

Besonders stark haben Hausärztinnen und Hausärzte in Hamburg profitiert. Dort stieg die durchschnittliche Honorarauszahlung an die Hausärzte laut KV Hamburg von 61,8 Millionen Euro vor der Entbudgetierung auf 81,8 Millionen Euro im vierten Quartal 2025. Das entspricht einem Plus von 32,3 Prozent. Von den zusätzlichen 20 Millionen Euro entfielen 17,5 Millionen Euro auf Leistungen des hausärztlichen Kapitels 3 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Die Auszahlungsquote für diese Leistungen stieg um 31,5 Prozentpunkte auf 100 Prozent. Insgesamt erhöhte sie sich von durchschnittlich 76,4 auf 96,7 Prozent.

Auch in Berlin legten die Honorare deutlich zu. Das Gesamthonorar der Hausärzte stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 15,64 Prozent auf rund 180,8 Millionen Euro. Die gesamte Auszahlungsquote erreichte 93,9 Prozent und lag damit knapp neun Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. In Niedersachsen fiel das Honorarplus noch spürbar aus. Der ausgezahlte Honorarumsatz im hausärztlichen Versorgungsbereich stieg insgesamt um 7,48 Prozent und je Arzt um 7,81 Prozent. Die KV führt dies insbesondere auf die Entbudgetierung und höhere Vergütungen für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte zurück. Auch Schutzimpfungen hätten zum Anstieg beigetragen.

In Schleswig-Holstein verbesserte sich die mittlere Vergütungsquote von 95,7 auf 98,7 Prozent. In Sachsen stieg die Auszahlungsquote von 95,9 auf 99,8 Prozent, in Nordrhein von 94,9 auf 99,5 Prozent. Damit könnten nun fast alle hausärztlichen Leistungen vollständig bezahlt werden, schreibt die KVNO auf änd-Anfrage. „Damit ist der Missstand der Vergangenheit zumindest im hausärztlichen Sektor behoben worden.“ In Thüringen gab es kleinere Honorarzuwächse, die Auszahlungsquote lag laut KV exakt bei 100 Prozent. Die KV spricht von einer „direkten Wirkung der Entbudgetierung“.

Die KV Baden-Württemberg berichtet, dass die Leistungen aus Kapitel 3 EBM und die einbezogenen Hausbesuche zu 100 Prozent bezahlt wurden. Die übrigen hausärztlichen Leistungen blieben budgetiert und erreichten eine Auszahlungsquote von 95,25 Prozent. Das Honorar stieg um 4,8 Prozent. Unter Berücksichtigung der Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund der Hausarztzentrierten Versorgung errechnet die KV ein Plus von 8,8 Prozent. Wegen der starken Rolle der Hausarztverträge hält sie eine umfassende Bewertung der gesamten Honorarentwicklung allerdings nicht für möglich.

In einigen Regionen bleiben Honorarzuwächse aus

In einigen Ländern hat die Entbudgetierung allerdings kaum bis gar keinen Effekt gehabt. So werden in Bayern die entbudgetierten Leistungen nach Angaben der KV bereits seit mehr als zehn Jahren vollständig bezahlt. Auch in Rheinland-Pfalz war der unmittelbare Effekt laut KV gering. Das hausärztliche Honorar stieg gegenüber dem Vorjahresquartal zwar um rund fünf Prozent. Die KV führt dies aber vor allem auf die allgemeine Steigerungsrate und die Vergütung für die ePA-Erstbefüllung zurück. Der Nachforderungsbetrag gegenüber den Krankenkassen liegt – vorbehaltlich möglicher Unterschreitungen in den Folgequartalen – unter 0,5 Prozent des Honorarwachstums.

Die KV Westfalen-Lippe erkennt nach einem Quartal ebenfalls noch keine eindeutigen Folgen. Die Abweichungen zu früheren Abrechnungen bewegten sich im üblichen Rahmen. Da sich die Budgetierung je nach Quartal unterschiedlich stark ausgewirkt habe, lasse sich der Effekt der Entbudgetierung noch nicht klar beziffern.

Fallzahlen bleiben überwiegend stabil

Bei den Fallzahlen zeichnet sich nach einem Quartal noch kein einheitlicher Trend ab. In Hamburg und Rheinland-Pfalz blieben sie nach Angaben der KVen stabil, in Schleswig-Holstein und Nordrhein war ebenfalls keine Steigerung erkennbar. In Baden-Württemberg sank die Zahl der Behandlungsfälle um 2,8 Prozent, was die KVBW unter anderem auf mehr Einschreibungen in die Hausarztzentrierte Versorgung zurückführt.

Leichte Zuwächse verzeichneten Berlin mit 1,2 Prozent mehr Fällen und Niedersachsen mit einer etwas höheren Fallzahl je Hausarzt. In Thüringen ging die Patientenzahl je Arzt weiter zurück. Das Minus verringerte sich jedoch von 1,1 Prozent im Vorjahresvergleich auf 0,5 Prozent. Zugleich stieg die Zahl der abgerechneten Einzelleistungen erstmals seit Jahren wieder leicht.

Belastbare Rückschlüsse ziehen die KVen daraus noch nicht. Nach nur einem Abrechnungsquartal ließen sich mögliche Effekte der Entbudgetierung kaum von saisonalen Schwankungen und Verschiebungen in Hausarztverträge trennen, argumentieren sie.

GKV-Spargesetz: Ende der Entbudgetierung?

Auch wenn die KVen die Verbesserungen der Vergütungssituation von Hausarztpraxen ausdrücklich begrüßten, sehen sie sie durch die aktuellen Sparpläne der Bundesregierung gefährdet. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen künftige Steigerungen des Orientierungswertes und der vertragsärztlichen Vergütung wieder an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität gebunden werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll die maßgebliche Grundlohnrate zudem jeweils um einen Prozentpunkt gekürzt werden.

Zusätzlich ist eine Kostendegression für entbudgetierte haus- und kinderärztliche Leistungen vorgesehen. Die Entbudgetierung bliebe damit formal bestehen, zusätzliche Leistungen würden aber nicht mehr zwingend zum vollen Preis vergütet. Die KV Rheinland-Pfalz warnt deshalb, die Kostendegression werde die Reform „nach weniger als einem Jahr schon wieder“ aushebeln. Die KV Schleswig-Holstein fordert eine vollständige Entbudgetierung und „keine, die jetzt mit dem geplanten GKV-Spargesetz wieder einkassiert wird“.

Mehrere KVen sehen darin auch einen Widerspruch zum geplanten Primärversorgungssystem. Hausarztpraxen sollen künftig mehr Patienten steuern und zusätzliche Aufgaben übernehmen, während das Gesetz zugleich die Vergütung wachsender Leistungsmengen begrenzen würde. Die KV Hamburg warnt, dies setze „ein falsches Signal und desavouiert die Einführung eines Primärarztsystems“. Damit trifft die geplante Ausgabenbegrenzung aus Sicht der KVen ausgerechnet jene Praxen, denen die Politik künftig eine noch größere Rolle in der Versorgung zuweisen will.

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