„Das Morbiditätsrisiko wird vollständig auf die Ärzteschaft übertragen“
Zwar hat die Regierungskoalition die finale Abstimmung über das GKV-Spargesetz auf Juli verschoben. Die Hoffnung, dass sich für die Niedergelassenen bis dahin noch nennenswerte Verbesserungen am Entwurf ergeben, ist jedoch gering. Welche konkreten Folgen hätten die Reformvorhaben für die augenärztliche Versorgung? Der änd sprach darüber mit Daniel Pleger, dem Vorsitzenden des Berufsverbands der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA).
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Pleger: "Es ist ja schon heute eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung, wie weit man sich durch das System der Budgetierung ausbeuten lässt."
Herr Pleger, der 2. BVA-Vorsitzende Dr. Peter Heinz hat auf der vergangenen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von einem „Paradigmenwechsel“ durch die Reformvorhaben der Bundesregierung im Gesundheitssystem gesprochen. Was wird sich denn für die durchschnittliche Augenarztpraxis konkret ändern, wenn der Bundestag die geplanten Gesetzesvorhaben aus dem Hause Warken ohne Änderungen durchwinkt?
Die Herangehensweise des Bundesgesundheitsministeriums beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist von vornherein unehrlich. Die Ministerin und ihre Berater wollen der Öffentlichkeit und den Versicherten weismachen, dass die medizinische Versorgung, das Leistungsangebot und die Leistungsbereitschaft offenbar unabhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sind. Diese Mär begann schon mit den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit, die ihre Sparvorschläge in drei Kategorien von Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung unterteilt hatte. Wollen wir wirklich annehmen, dass Praxen, MVZ und Kliniken, die geführt sind wie Unternehmen, bei steigenden Personal- und Energiekosten nicht auf die Umsatzkürzungen reagieren werden? Sie werden es müssen…
Die Auswirkungen auf die augenärztlichen Praxen sind so unterschiedlich wie die weit auseinanderfallenden Organisationseinheiten. Kleinere Praxen sind je nach individueller Ausgestaltung vor allem durch die Abschaffung der TSVG-Fälle und die Begrenzung der Zuwächse auf die Grundlohnrate betroffen, während größere, meist operative Zentren stärker durch die Budgetierung der EGV-Leistungen betroffen sein werden. Der eigentliche Paradigmenwechsel besteht jedoch darin, dass durch den Stillstand bei der Honorierung das Morbiditätsrisiko vollständig auf die Ärzteschaft übertragen wird.
Das Bundesgesundheitsministerium spricht ja gerne vom Ziel der einnahmenorientierten Gesundheitspolitik. Wie andere Facharztverbände haben Sie auch betont, dass dann die Versorgung künftig auch zwangsläufig „den Einnahmen folgen“ müsse. Was bedeutet das praktisch – weniger Termine, weniger Leistungen oder weniger Standorte in der augenärztlichen Versorgung?
Wie bereits angedeutet, funktionieren Arztpraxen und MVZ im Grundsatz nicht anders als Unternehmen. Wenn bei steigenden Kosten die Umsätze stagnieren oder rückläufig sind und sich dies – insbesondere nicht überall – durch andere Einkünfte kompensieren lässt, wird man seine Kosten und sein Angebot anpassen müssen. Es ist ja schon heute eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung, wie weit man sich durch das System der Budgetierung ausbeuten lässt. Es gibt schon heute rund 100 freie Augenarztsitze, für die man vom Land oder der KV sogar noch eine Förderung bekäme. Die Situation wird sich sicher nicht verbessern.
Durch die Quartalssystematik und Nachzahlungen werden einige oder gar viele das Dilemma erst zu spät bemerken und womöglich im Januar und April noch meinen, dass es offenbar nicht so schlimm ist. Als Verband wollen wir dem mit regionalen Veranstaltungen und vielen Informationen vorbeugen.
Der BVA verweist darauf, dass schon heute fachärztliche Leistungen in großem Umfang erbracht würden, ohne vollständig vergütet zu werden. Wo endet aus Ihrer Sicht diese Bereitschaft, Versorgung wirtschaftlich mitzutagen?
Da gibt es kein klares Rezept, es ist wie gesagt eine sehr individuelle Entscheidung der einzelnen Augenärztin oder des einzelnen Augenarztes, aber sie bekommt besondere Brisanz durch die BSG-Rechtsprechung, dass einzelne Leistungen allein nicht wirtschaftlich sein müssen. Als Ärzte haben wir natürlich primär einmal die bestmögliche medizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Blick. Die Kraft dieser Überzeugung ist jedoch endlich, wenn sich der Standort oder die medizinische Einrichtung wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Dies zeigt sich ja bereits deutlich an der Vielzahl der freien Augenarztsitze.
Entsteht durch steigenden wirtschaftlichen Druck zwangsläufig ein größerer Anreiz für die Kolleginnen und Kollegen, mehr Selbstzahlerleistungen anzubieten?
Die Augenheilkunde ist bekanntermaßen ein Vorreiter der individuellen Gesundheitsleistungen, seitdem die Krankenkassen und der G-BA unserem Vorstoß auf Aufnahme eines augenärztlichen Glaukomscreenings in die GKV vor 26 Jahren politisch eine Abfuhr erteilten. Für den BVA gilt dabei damals wie heute, dass Selbstzahlerleistungen im Einklang mit unseren fachlichen Leitlinien und wissenschaftlichen Stellungnahmen stehen und dem Patienten einen Nutzen stiften müssen. Insoweit sind Selbstzahlerleistungen in der GKV auch endlich.
Wichtiger halte ich in Zukunft bei drohenden GKV-Wartezeiten die rechtssichere Unterstützung von KVen und Ärztekammern bei der Implementierung von reinen Selbstzahlersprechstunden. Die Kolleginnen und Kollegen möchten ja die Patientinnen und Patienten versorgen, aber nicht unbezahlt.
Beobachten Sie bereits heute, dass mehr Augenärzte über Privatpraxis, Anstellung oder einen Ausstieg aus der vertragsärztlichen Versorgung nachdenken?
Es gibt meiner Ansicht nach bedauerlicherweise keine offiziellen Zahlen, die einen Anstieg reiner privatärztlicher Tätigkeit belegen, es gibt dazu bestenfalls eine persönlich subjektiv empfundene Wahrnehmung. Nach Gesprächen mit BVA-Mitgliedern liegt der Grund für die Privatpraxis aber weniger am Geld, sondern an der überbordenden GKV-Bürokratie und der Gängelung in diesem System. Die neuen Sparvorhaben haben immenses Potenzial, diese Effekte noch zu verstärken.
Fördert die Politik mit ihrer Sparstrategie am Ende unbeabsichtigt genau die Entwicklung, die gesundheitspolitisch von diversen ärztlichen Verbänden eher kritisch gesehen wird – mehr Verkäufe an größere Gruppen, MVZ und Praxisketten?
Davon ist auszugehen.
Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt: Wie verändert das die Rolle des klassischen niedergelassenen Augenarztes in fünf bis zehn Jahren?
Ich wage da keine Prognose, da wir uns bis vor drei Monaten auch nicht ansatzweise die geplanten Spargesetze ausmalen konnten. Eine hellseherische Glaskugel ist bisher auch noch nicht bei mir angekommen…
Die Politik argumentiert mit begrenzten Beitragseinnahmen und steigenden Ausgaben. Wenn nicht über Sparen im ambulanten Bereich – wie würden Sie die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung konkret stabilisieren?
Man ist geneigt, an dieser Stelle zunächst die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen – besonders die Krankenkassenbeiträge der Bürgergeldempfangenden – aus der GKV zu nennen, die zumindest kurzfristig eine erhebliche Beitragslücke hätte schließen können. Aber diese Maßnahme löst das Problem fehlender Beitragseinnahmen infolge neuer individueller Erwerbsbiografien, Überalterung und medizinischen Fortschritts absehbar nicht in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-finanzierten Beitragssystem. Meiner Ansicht nach werden wir nicht an der Frage vorbeikommen, eine Basisabsicherung in der GKV zu definieren, über deren Stand hinaus eine weitere medizinische Versorgung im Sinne eines Upgradings jederzeit privatärztlich möglich ist.