Innenministerium verteidigt Regelung – BÄK schließt Verfassungsbeschwerde nicht aus
Das Bundesinnenministerium (BMI) verteidigt die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts gegen Kritik aus dem Gesundheitssystem. Grundsätzlich ändere sich nichts an der Rechtslage, und die Regelung sei „kaum praxisrelevant“. Die Bundesärztekammer schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.
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MEhr Vertrauen in den Staat als in Ärztinnen und Ärzte? Das findet BÄK-Geschäftsführer Politik Ulrich Langenberg problematisch.
Ein Sprecher des Ministeriums betonte, dass die geplante Regelung ähnlich sei wie bereits bestehende Regelungen in der Strafprozessordnung. „Sie ist also erst einmal nichts Neues“, sagte er am Montag. Rein praktisch seien Psychotherapeuten kein primäres Aufklärungsziel des Bundesverfassungsschutzes. „Daher wird das in der Praxis höchstwahrscheinlich nicht besonders viel Relevanz haben“, so der Sprecher weiter.
„Falls diese Aufklärung doch notwendig ist, wird zwischen der Notwendigkeit der Aufklärung und dem Berufsgeheimnis sowie dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgewogen“, erläuterte er. Werde bei einer solchen Aufklärung gesehen oder gehört, dass es um primär private oder ausschließlich private Inhalte geht, dann werde eine entsprechende Aufklärung auch nicht stattfinden beziehungsweise abgebrochen. „Die Nachrichtendienstreform schafft auch in diesem Fall grundsätzlich klarere Regelungen als die bisherigen einschlägigen Gesetze. Beispielsweise werden die Überwachungsbefugnisse dahingehend nicht erweitert“, so der Sprecher.
An der geplanten Regelung haben viele ärztliche und psychotherapeutische Organisationen, aber auch Betroffenenverbände bereits mehrfach Kritik geübt. Ärztlicherseits steht vor allem in der Kritik, dass Ärztinnen und Ärzte nicht zu dem Personenkreis der absoluten Geheimnisträger zählen, dem mit dem Entwurf zum Beispiel Rechtsanwälte zugeordnet werden.
BMI betrachtet Szenario als fernliegend
Auf Nachfrage bewertete das BMI am Dienstagabend die Fragestellung als „aus praktischer Sicht absehbar kaum praxisrelevant“. Wie bei Strafverfolgungsermittlungen sei auch die Voraussetzung einer nachrichtendienstlichen Datenerhebung, dass dies konkret zur Gewinnung von Erkenntnissen über verfassungsschutzrelevante Bedrohungen, etwa extremistische Bestrebungen oder geheimdienstliche Tätigkeiten, erforderlich ist. „Dass dazu ein Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme und die elektronische Patientenakte erforderlich sein könnte, ist ein fernliegendes Szenario“, so das Ministerium.
Trete dieses fernliegende Szenario ein, gelte prinzipiell dasselbe wie im Strafverfahren. „Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Geheimhaltungsinteresse von dem Arztgeheimnis unterliegenden Informationen besonders zu berücksichtigen“, so das BMI weiter. Bei Bedrohungen, die kein gesteigertes Gefährdungspotenzial haben, sei die Erhebung deshalb ausgeschlossen.
Im Übrigen werde die Abwägung durch einen Quasi-Richtervorbehalt gesichert und sei insofern sogar schützender als die Strafprozessordnung: „Der Unabhängige Kontrollrat muss vorab zustimmen, also ebenso zu dem Ergebnis kommen, dass die Maßnahme auch in Ansehung des Arztgeheimnisses wegen herausragender Schutzbedarfe gegenüber der aufzuklärenden Bedrohung angemessen bleibt“, erläuterte das Ministerium und betonte, der Unabhängige Kontrollrat sei hochrangig besetzt, vornehmlich höchstrichterlich, und entscheide wie ein Gericht unabhängig. „In jedem Fall absolut geschützt ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung. Solche Informationen, die im Bereich des Arztgeheimnisses typischerweise betroffen sein können, dürfen nicht gezielt erhoben werden und müssen gelöscht werden, wenn sie dennoch anfallen“, so das BMI abschließend.
BÄK findet das problematisch
Erst am Mittwoch hat die Bundesärztekammer (BÄK) wieder Kritik an dem Plan geäußert und gefordert, dass Ärztinnen und Ärzte als Geheimnisträger Anwälten gleichgestellt werden müssten. „Was uns hier nahegelegt wird, ist der Gedanke, dass das Vertrauen der Patientin oder des Patienten in die Verschwiegenheit des Arztes oder der Ärztin ersetzt werden kann durch das Vertrauen in den Staat. Wir finden das problematisch“, sagte der Politik-Geschäftsführende der BÄK, Ulrich Langenberg.
Die Bundesregierung habe hier bislang keine Argumente vorgebracht, die die BÄK überzeugen könnten. Sie werde daher weiter mit vielen anderen darauf hinwirken, dass sich das ändert. „Wir sehen auch nicht, dass es die Sicherheit dieses Landes in irgendeiner Weise gefährdet, wenn das Arztgeheimnis gewahrt ist“, fuhr Langenberg fort. Gefragt, ob sich die BÄK gegebenenfalls einer bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde anschließen würde, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Ganz abwegig finde ich die Vorstellung nicht.“ Noch ist dazu aber keine Beschlussfassung erfolgt.