Wie das Spargesetz die Niederlassungsförderung der KVen verpuffen lässt

Investieren ins Nichts?

Fördern oder verhindern? Die Kassenärztlichen Vereinigungen investieren Millionen in Stipendien, Weiterbildung und Praxiszuschüsse. Gleichzeitig warnen sie, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz diese Bemühungen konterkariert. Eine änd-Recherche zeigt: Über Ländergrenzen hinweg sehen die KVen einen fundamentalen Widerspruch zwischen ihrem Sicherstellungsauftrag und der Gesundheitspolitik des Bundes.

©Gerhard Seybert/ stock.adobe.com Wer übernimmt die Praxis? Die Kassenärztlichen Vereinigungen investieren Millionen in den ärztlichen Nachwuchs, sehen ihre Bemühungen durch das GKV-Spargesetz jedoch gefährdet.

Noch nie haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) so viel Geld und Energie investiert, um junge Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Sei erhöhen Niederlassungszuschüsse, bauen Weiterbildungsprogramme aus, erweitern Mentoring-Angebote und fördern gezielt unterversorgte Regionen. Doch ausgerechnet in dieser Phase beschließt der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und sorgt damit in der Selbstverwaltung für blankes Unverständnis.

Denn nach Auffassung der KVen sendet die Bundespolitik das gegenteilige Signal: Wer heute über eine Niederlassung nachdenkt, muss künftig mit verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnen. Während die Förderprogramme der KVen junge Ärztinnen und Ärzte für die eigene Praxis gewinnen sollen, erschwert das GKV-Spargesetz diesen Schritt. Aus Sicht der Selbstverwaltung läuft die Bundespolitik ihren Bemühungen damit diametral entgegen.

Bayern bringt den Widerspruch auf den Punkt

Besonders deutlich zeigt sich dieser Konflikt im Süden der Republik. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) beschloss erst vor wenigen Wochen, die Nachwuchsförderung nochmals auszuweiten. Gleichzeitig bezeichnete der Vorstand das GKV-Spargesetz als „Niederlassungsverhinderungsgesetz“. Beides widerspreche sich jedoch nicht, betont die KVB auf änd-Nachfrage. Denn die höheren Zuschüsse seien lange vor dem Spargesetz geplant gewesen, um inflationsbedingt gestiegene Investitionskosten der Praxen auszugleichen. Sie seien also ausdrücklich nicht als Kompensation für verfehlte politische Weichenstellungen gedacht.

Das Fazit der KV Bayerns allerdings fällt drastisch aus: „Kein Förderprogramm der Welt wird helfen können, junge Medizinerinnen und Mediziner von einer Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu überzeugen“, wenn die Politik das Fundament der Freiberuflichkeit weiter schwäche.

In Berlin platzt die Förderblase bereits

Dass diese Warnungen längst keine theoretischen Gedankenspiele mehr sind, beweist ein Blick auf die Bundeshauptstadt. Während einige Regionen noch analysieren, zieht die KV Berlin bereits die Reißleine: Die Förderung von Praxisneugründungen und -übernahmen in schlechter versorgten Bezirken – bisher mit bis zu 70.000 Euro unterstützt – wird komplett eingestellt. Auch Seminare, Beratungsangebote und weitere flankierende Maßnahmen für den Nachwuchs streicht die KV zusammen. Der Grund: Durch die Honorarkürzungen des Bundes schrumpfen die finanziellen Spielräume der Selbstverwaltung dramatisch.

Ähnliche Signale kommen aus Baden-Württemberg. Dort weist man darauf hin, dass sinkende Honorare zwangsläufig auch die Einnahmen der KVen aus Verwaltungskosten mindern. Betroffen sind damit ausgerechnet jene Töpfe, mit denen die Selbstverwaltung ihren Sicherstellungsauftrag erfüllt, darunter die Niederlassungsförderung, die Weiterbildung und der ärztliche Bereitschaftsdienst.

Die Rückmeldungen weiterer KVen auf unsere Anfrage zeigen, dass Berlin und Bayern nur die Speerspitze eines bundesweiten Konsenses bilden. Ob in Niedersachsen, wo seit 2016 mehr als 20 Millionen Euro Fördermittel geflossen seien, Westfalen-Lippe oder Sachsen – der Tenor der Vorstände ist deckungsgleich: Finanzielle Zuschüsse stoßen an eine systemische Grenze.

Die KV Westfalen-Lippe bringt es in ihrer Stellungnahme so auf den Punkt: „Fördermaßnahmen können zwar die Attraktivität einer Niederlassung zu Beginn verbessern, dauerhaft schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aber nicht ausgleichen. Entscheidend sind verlässliche politische Perspektiven – nicht einmalige Zuschüsse.“

Die KV Niedersachsen warnt zudem vor einem gefährlichen Nebeneffekt: Das Spargesetz könnte ältere Vertragsärzte dazu bewegen, ihre Praxis früher als geplant aufzugeben oder ganz in die reine Privatversorgung zu wechseln. „Die wirtschaftliche Belastung durch geringere Einnahmen senkt die Bereitschaft, auch im höheren Lebensalter weiterzuarbeiten“. Viele Ärztinnen und Ärzte im fortgeschrittenen Alter empfänden die neuen Rahmenbedingungen als wirtschaftlich unattraktiv. „Anstatt unter erschwerten Bedingungen weiter tätig zu sein, ziehen sie den Ruhestand vor.“

Wie fundamental der Widerspruch zwischen dem eigentlichen Steuerungscharakter von Förderungen und der aktuellen Bundespolitik ist, verdeutlicht die KV Sachsen in ihrer Reaktion auf unsere Anfrage: „Förderprogramme können keine schlechten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auffangen. Dazu wurden sie auch nicht konzipiert. Sie sollen steuern, dass Versorgungsangebote in den medizinischen Fachrichtungen und den Regionen ankommen, wo sie am Dringendsten benötigt werden [...]. Dies wird aber nur dann gelingen, wenn auch das allgemeine wirtschaftliche, infrastrukturelle und politische Umfeld passt. Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist deshalb eine große Gefahr für die Zukunft der ambulanten Versorgung.“

Der Nachwuchs schaut längst genauer hin

Dass die Debatte an der Basis längst angekommen ist, spüren die KVen in den Beratungsgesprächen mit der jungen Generation. Studierende und Ärzte in Weiterbildung nähmen die schlechte Stimmung unter den Niedergelassenen sehr genau wahr, beobachtet man bei der KV Bayerns: „Das verunsichert den ärztlichen Nachwuchs.“ Viele könnten sich eine ambulante Tätigkeit grundsätzlich vorstellen, machten ihre Entscheidung inzwischen aber primär von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Zudem steht Deutschland im internationalen Wettbewerb um den medizinischen Nachwuchs. Auf einer Demo von Medizinstudierenden zum Praktischen Jahr vor einigen Wochen in München skandierten diese immer wieder: „Wenn ihr uns verheizt, gehen wir in die Schweiz“.

Hinzu kommt ein Strukturwandel: Viele junge Mediziner bevorzugen heute eine Anstellung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Teilzeitmodelle, beobachtet die KV Niedersachsen. Die wirtschaftliche Unsicherheit einer eigenen, inhabergeführten Praxis wird zunehmend als unkalkulierbares Wagnis wahrgenommen. Der stellvertretende KV-Chef in Rheinland-Pfalz, Dr. Andreas Bartels, zog deshalb jüngst folgendes Resümee: „Derzeit kann man keiner Ärztin und keinem Arzt guten Gewissens zur Niederlassung raten.“

Gerade darin liegt die eigentliche Ironie der aktuellen Gesundheitspolitik. Bund und Länder fordern seit Jahren gebetsmühlenartig mehr Ambulantisierung, den Aufbau von Primärversorgungsstrukturen und eine stärkere Verlagerung medizinischer Leistungen in den niedergelassenen Bereich, um die Kliniken zu entlasten. Gleichzeitig entzieht das GKV-Spargesetz genau jene wirtschaftlichen Grundlagen, die junge Ärztinnen und Ärzte zu einer Niederlassung motivieren sollen.

Die Recherche zeigt damit einen Zielkonflikt, der weit über das aktuelle Spargesetz hinausreicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen investieren Millionen, um junge Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Zugleich sehen sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für genau diese Niederlassungen durch die Bundespolitik geschwächt.

Am Ende stellt sich deshalb nicht mehr die Frage, wie hoch Förderprogramme ausfallen müssen. Sondern ob sich eine Niederlassung überhaupt noch attraktiv fördern lässt, wenn ihre wirtschaftlichen Grundlagen gleichzeitig politisch ausgehöhlt werden.

 

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